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Früher gab es eine ganz andere Rechtssprechung als heute. Nicht Resozialisierung war das Ziel, sondern Sühne und Abschreckung. Daher sollten möglichst alle Bürger Zeugen sein und so waren Hinrichtungen oft als regelrechte Volksfeste aufgerissen. Der Delinquent zog vorneweg, dahinter die Richter und Vollstrecker und danach das Volk, das Steine, Scheiße oder Flüche und Beschimpfungen hinter den Delinquenten herwarf.
Es gab folgende Arten an Strafen: Kirchenstrafen, Ehrenstrafen, Körper- oder Verstümmelungsstrafen und Todesstrafe. Aber auch bei der Todesstrafe gab es noch Unterscheidungen, nämlich die ehrenvolle Todesstrafe durch Köpfen und die schmachvolle durch Hängen.
Gemeine Diebe und Mörder brachte man "unehrenhaft" zu Tode: Ihre Leichen wurden - nachdem sie lange genug zur Schau herumgelegen oder -gehangen hatten - verbrannt. Man meinte, dass die Verbrannten dann beim Jüngsten Gericht auch nicht mehr auferstehen konnten und direkt zur Hölle fuhren. Nur für die Adligen war eine ehrenvolle Hinrichtungsart vorgesehen: Enthaupten durch das Schwert. Die Geköpften bekamen auch ein ordentliches, christliches Begräbnis auf dem Friedhof. Hier wollte man noch Gott selbst das endgültige Urteil überlassen, der den Missetäter am Jüngsten Gericht eventuell begnadigen würde.
Ein besonders schmachvolle Tat, die mit Hängen bestraft wurde, war Mord durch Vergiftung - also so etwas Heimtückisches und Hinterlistiges!
Darüber hinaus konnte man auch gerädert werden. Ein sog. "Rädereisen" (eine ca. 10 cm lange Kante) wurde auf ein Rad geschlagen. Einem einfachen Mörder fuhr man damit 40 x über den Körper und versetzte ihn dann den Gnadenstoß auf den Hals oder ins Herz. Den mehrfachen Mördern aber brach man damit Arme und Beine: Der Henker schmiss so lange ein Wagenrad auf den am Boden fest gebundenen Delinquenten, bis diesem alle Knochen gebrochen waren, danach band man den noch Lebenden an das Rad, bis er an seinen Verletzungen elendig verreckte. Gerädert wurden nur Männer. Frauen wurden lebendig begraben z.B. als Strafe für Abtreibung und Kindstötung.
Strafen wurden auch gebündelt. Es konnte also gut möglich sein, dass der Delinquent vor der Hinrichtung erst noch ausgepeitscht wurde.
Gefängnisstrafen waren eher unüblich, nur bei Verschuldung waren sie beliebt als Erzwingungshaft.
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der Schuldturm |
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Die Armut und demzufolge auch die Verschuldung war sehr groß. Die Leute waren arm und sparen konnten sie nicht. Kam eine schlechte Ernte oder eine Teuerung, konnten sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten und gerieten in die sog. "Lohnknechtschaft": Der Arbeitnehmer verschuldete sich bei seinem Arbeitgeber. So ist vom Messerschmied Michael Bub überliefert, dass er 1488 bei seinem Meister Hans Lukas mit 600 Pfennig in der Kreide stand. Daher musste er sich verpflichten, für diesen am Tag zur Abarbeitung der Schuld 6 Messer und 8 Pfannen zu schmieden - zusätzlich zu dem, was er bereits zu seinem Lebensunterhalt erarbeitete. 2 Jahre später stand in den Nürnberger Büchern schon eine Schuld von 1200 Pfennig und die Verpflichtung belief sich auf 12 Messer und 16 Pfannen pro Tag.
Wenn alles Hab und Gut gepfändet war, dann hatte der Schuldner die Möglichkeit zu einer Art Offenbarungseid. Er musste dann die Stadt verlassen. Das war ein höchst unangenehmes Unterfangen, da außerhalb der Stadt noch ein regelrechter Urwald wuchs, in dem es Bären, Wölfe und Räuber gab.
Andernfalls gab es die Möglichkeit der Inhaftierung und Beugehaft im Schuldturm. Die Gläubiger gingen dann davon aus, dass noch irgendwo was zu holen war - z.B. bei Verwandten oder Ersparnissen. Für die Verpflegung im Gefängnis musste man zahlen.
Weitere Gefängnistürme in Nürnberg sind der Luginsland, der Wasserturm und der Fröschturm.
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Frauenkirche |
Weil der Platz nun zum Markt geworden war, bekam er eine extra Rechtslage. Dieser Muntatsbereich war ein Bezirk, wo jegliche Vergehen schwerer bestraft wurden als im übrigen Land. Zum Zeichen war an Hauswänden eine Hand angebracht, oft auch eine Axt.
Die Strafen waren meist hohe Geldstrafen. Konnte man sie nicht zahlen, wurde einem die Hand abgehackt. Einmal wurde sogar ein Mann, der nur ein Brötchen stahl, hingerichtet. Immerhin war der Mann schon vorbestraft.
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Hauptmarkt |
Der Pranger war ein hölzener Pfahl oder eine Steinsäule, auch eine Schandbühne, an der die zu Schändenden mit Eisen gefesselt waren. Oft hatte der Geschändete auch ein Schild um den Hals, auf dem aufgemalt war, was er verbrochen hatte - die meisten Leute konnten nämlich nicht lesen. Wer am Pranger stand, durfte nicht mit Steinen beworfen werden, geschlagen, getreten oder verletzt werden. Man durfte ihn nur beschimpfen und mit weichen, fauligen Lebensmitteln o.ä. bewerfen.
Schändliche Frauen mussten auch mal "Lastersteine" tragen - das waren unterschiedlich schwere Steine. Streitsüchtige Weiber kamen in die "Doppelgeige" - eine Fessel um Hals und Handgelenke. Es gab auch gern Schandmasken, z.B. "Hausdrache".
Die Frauen mussten aber nicht länger als eine halbe Stunde am Pranger stehen.
Der Pranger wurde 1848 abgeschafft.
1219 wurde Nürnberg Reichsstadt und da bildete sich auch der Rat. Anfang des 14. Jahrhunderts hatte der Rat das Reichsschuldamt ganz unter sich.
1302 wurde erlassen, dass jeder Fremde an den Stadttoren seine Waffen abgeben musste.
Erst Ende des 15. Jahrhunderts kam die Hexenverfolgung durch den Hexenhammer (Malleus Maleficarum, maleficium = Schadenszauber) und die Hexenbulle von Papst Innozenz VIII in Schwung. Man kann die Inquisition auch als eine katholische Reaktion zur Reformation betrachten.
1525 wurde Nürnberg protestantisch. Deswegen wurde die Hexenjagd eher mäßig betrieben im Gegensatz zu den eskalierenden Hysterien in katholischen Gebieten. Während man dort die "Hexe" mit der Wasserprobe schnell ersäufte, andernfalls verbrannte, erlaubte man sich in Nürnberg längere Verfahren um an die Sache zu kommen. Oft hat man Gnade vor Recht ergehen lassen und die Frau nur an den Pranger gestellt oder ihr ein Ohr abgeschnitten.
Zwei der Hexerei Angeklagte waren die Els Gernoldin (auch: Ilse Noldgen) und ihre Freundin, die Anna Säuerin. Man warf ihnen vor, Zauberei mit Fischen betrieben zu haben. Angeblich hätten sie Gründlinge (kleine Fische) gefangen und verzaubert. Zuerst stritten die beiden diesen Vorwurf ab. Unter der Folter gestand dann aber die Els, dass sie sich die Fische in ihre Scham gesteckt habe bis sie tot waren, sie dann gebraten habe und sie Männern zum essen gegeben habe als Liebeszauber. Die Els wollte diesen Zauber von der Anna erhalten haben, die das dann auch unter der Folter so zugab.
Nun wurde die Els aber noch einmal gefoltert und sollte die Namen der verzauberten Männer nennen. Leider nannte sie dabei auch einen, der eben erst gestorben war, was man natürlich sofort als eine Fischvergiftung übelster Sorte erkannte. Die Els wurde daraufhin ertränkt, aber die Anna wurde frei gesprochen.
Einen 2. großen Hexenfall gab es in Nürnberg erst wieder 1750: Margarete Mauteren wurde der Gotteslästerung und Buhlschaft mit dem Teufel bezichtigt.
In Nürnberg wurde keine Hexe verbrannt; nur einige wenige wurden erwürgt.
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das Rathaus |
Siehe auch:
Lochgefängnisse |
Auch die Todeszelle gab es dort. Es war die einzige Zelle, in die Tageslicht einfiel. Auch des Nachts war sie mittels einer Öllampe beleuchtet.
Es gab auch eine Strafzelle mit einem Stock. Dort wurde der Delinquent an Händen und Füßen eingespannt und wurde bald ohnmächtig, weil der Kreislauf versagte.
Der Lochwärter musste ein höchst ehrbarer Mann sein. Er brauchte 4 Bürgen, die sich für seine Ehrbarkeit verbürgten. Auch musste er eine Kaution zahlen. Er durfte keinen hinein lassen, der da nicht hingehörte.
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Die Anordnung der Zellen war wie in einem Labyrinth. Es war alles absolut finster und dunkel gehalten, damit sich etwaige Ausbrecher nicht orientieren konnten.
Ein Gewölbe wurde "die Kapelle" genannt und dies war die Folterkammer. Bei der Folter waren mehrere Leute anwesend: der Henker (auch Scharfrichter oder Nachrichter genannt), dessen Gehilfe, der sog. "Löwe", der Lochschreiber und 2 Lochschöffen (Patrizier).
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Erst wurden die Opfer freundlich befragt.
Es folgte die strenge Befragung.
Danach die Androhung der Folter, die Folterinstrumente wurden anschaulich gezeigt.
Von der Folter gab es folgende Steigerungen:
Die viel berüchtigte eiserne Jungfrau war ursprünglich "nur" eine Ganzkörper-Schandmaske. Erst später im 19. Jahrhundert fügte man ihr die Dornen hinzu.
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Rückseite des Rathauses |
Der Papst höchstpersönlich schaltete sich ein und forderte eine Erklärung, warum die Hinrichtung so schnell erfolgte, aber die Nürnberger konnten sich rausreden.
Immerhin gab es für die Muffels keine Sippenhaft, d.h. die Söhne von Nicolaus wurden nicht bestraft und durften auch wieder in den Rat.
Einmal ist einer aus dem Loch ausgebrochen. Er hat 2 Wärter überwältigt und sich mit einer Eisenstange durch die Erde gegraben bis auf den Sebaldusplatz.
Die Kirche ist insofern interessant, als dass es das sogenannte "Kirchenasyl" gab. In Nürnberg gab es 9 Klöster, 2 Hauptkirchen, die Egidienkirche - all das waren Asylorte! So lange ein Verbrecher dort war, durfte er nicht verhaftet oder verletzt werden. Das hatte seinen Grund selbstverständlich nicht in Nächstenliebe oder Fürsorge für den armen Verfolgten, sondern in den "heiligen Räumen". Die kirchlichen Räumlichkeiten galten als heilig und eine Bluttat, Händel oder Festnahme hätte die Heiligkeit geschändet. Die Verbrecher nutzten dies natürlich und flüchteten sich gern in die Kirchen. Von dort aus konnten sie dann versuchen, Fürsprecher oder Zeugen für sich zu finden oder ihre Unschuld zu beweisen. Der Rat hat natürlich versucht, die Verbrecher zu haschen und hat daher die Mönche oder die Familien der Gejagten unter Druck gesetzt. Ansonsten konnte der Rat nichts machen!
Daher erließ der Rat Gesetze zur Einschränkung des Kirchenasyls: Mörder bekamen überhaupt kein Asyl mehr und andere Verbrecher nur 3 Tage. Da haben sich die Verbrecher nach Roth geflüchtet, denn dort galt dieses Gesetz nicht.
Heinrich Deichsler (1495) war Brauer in der Agnesgasse, ein ehrbarer Bürger und er hat eine Chronik seiner Familie geschrieben. Die Stadtbegebenheiten und Kriminalfälle sind dort sehr schön beschrieben.
Arachnophobias, Vorsicht:
Nicht mehr groß weiter runter scrollen, da unten kommen dicke Spinnen! |
Veit Stoß war in Krakau tätig, kam dort zu Geld und kehrte dann nach Nürnberg zurück. Auch hier erhielt er gute Aufträge und machte ganz nette Karriere. Er stellte sich ein Haus hin, das 800 Gulden kostete. Im Vergleich dazu: Albrecht Dürers Haus kostete nur 500 Gulden. Veit Stoß tätigte Spekulationsgeschäfte. Er wollte 1265 Gulden investieren und ließ sich von Jakob Bahner beraten. Dieser schlug ihm vor, in die Tuchhandelsgesellschaft Stadsedel zu investieren. Die Gesellschaft ging aber pleite! Das konnte schnell passieren, denn kaum ging ein Schiff unter, war die ganze Ladung futsch und nichts war versichert. Da der Stadsedel floh, konnte sich Veit Stoß nur noch an seinen Berater Bahner halten. Der hatte aber nichts. Veit Stoß fälschte daraufhin zu Lasten des Bahner einen Schuldschein und flüchtete sich in die Kirche. Als er wieder heraus kam, wurde er erwischt. Auf seine Tat stand Todesurteil oder Blendung, wurde aber dann in Brandmarkung geändert, weil Veit Stoß bis dato so ein ehrbarer Mann war.
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die Wohnung des Henkers |
In dieser Idylle hat der Henker gewohnt: auf dem Steg und im Turm. Der Henker war geächtet, keiner wollte mit ihm etwas zu tun haben. St. Sebald wollte ihn nicht haben, St. Lorenz auch nicht - da stellte man seine Wohnung genau in die Mitte: auf die Pegnitz.
Henker war ein unehrenhafter Beruf. Weitere unehrenhafte Berufe waren: Abdecker, Schinder (Tierhäuter), fahrende Schauspieler und Huren. Im gefürchteten Bereich war der Henker allerdings angesehen. Erst mit seinem Einsatz war ein Gerichtsverfahren abgeschlossen. Er galt allerdings nicht als Handwerker oder gar als Meister.
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die Wohnung des Henkers |
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Franz Schmidt aus Bamberg war Henker in Nürnberg im 16. und 17. Jahrhundert. Er nannte sich "Meister" und war ganz gut angesehen. Er trank keinen Alkohol. Seine Tochter hat einen Maler geheiratet und eine Heirat außerhalb des Berufsstandes war damals sehr sonderbar. Schmidt konnte sogar schreiben und hat Tagebuch geführt.
In seinen
Der Folterknecht von Eichstätt kam dann angereist und wollte die Nürnberger Frauen schlecht machen, um hier die Hexenverfolgung ein wenig in Gang zu bringen. Irgendwie aber kam es dazu, dass Schmidt ihn dann folterte und das war's dann schon mit der Nürnberger Inquisition. Also haben wir das dem Schmidt zu verdanken, dass Nürnberg vor dem Hexenwahn weitgehend verschont blieb - und die Hexen bis heute hier ungeschoren ihr Unwesen treiben können .
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eingesponnene Neon-Leuchte im Henkersteg-Dach: vor lauter Spinnennetz kann man die Konturen der Lampe schon gar nicht mehr erkennen |
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das Haus, wovor man Kaspar Hauser auf der Straße gefunden hat |
Bis zum 4. Lebensjahr war er ganz normal, aber dann wurde er in ein Verlies gesperrt und hatte seitdem keinen Kontakt mehr mit Menschen. Er wurde des Nachts versorgt mit Essen, man wusch und pflegte ihn auch, wenn er schlief, er war sogar gegen Pocken geimpft, aber er hatte keinen Kontakt mit Menschen. Anfang 1828 brachte ihn sein Wärter hier her und ließ ihn frei.
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1999 hat der Spiegel einen Gentest von Blutflecken an Kaspar Hausers Unterhosen vornehmen lassen und sie mit den Genen einer direkten Nachkommin von Stephanie Beauharnais verglichen. Dieser Test war negativ. Ein Haar, das noch in seinem Hut hing, soll dagegen ein positives Ergebnis beim Gentest ergeben haben. Auch will man mittlerweile in Pilsach den Raum gefunden haben, in den das Verlies gemauert war.
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