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Rafa's Homepage

DU ARSCHLOCH! *

*) Anzeigen wegen Teilaussagen, die aus dem Kontext zusammenhanglos herausgerissen wurden, werden nicht akzeptiert! ;-)

So.
Nun kannst du mich anzeigen.
Ich habe dich immerhin "Arschloch" genannt.

Wenn du mich nun anzeigst, wird man mich bestrafen, es sei denn, der zuständige Staatsanwalt hat bereits die "bestraft"-Strichlein in der Statistik für dieses Monat schon voll.
Ansonsten erfüllt meine Tat den Tatbestand der Beleidigung und steht nach dem geltenden Gesetz unter Strafe.

Aber fühlst du dich auch wirklich beleidigt?
Bist du gekränkt?
Konnte ich dich wirklich damit demütigen?

Fühlst du dich nicht x mal mehr beleidigt, wenn deine Ex bei all euren Bekannten zur allgemeinen Belustigung behauptet, deine Leistungen im Bett wären unterstes Minimum? ...zumal das vielleicht auch noch stimmt?

Würdest du deine Ex anzeigen?
Wenn du sie anzeigtest, hättest du wirklich Chancen auf eine Genugtuung bez. deines gekränkten Stolzes? Wohl eher nicht...?

Könnte es sein, dass du dich unter Umständen angesichts solcher Gemeinheiten derart aufregst, dass du deine Ex deswegen mit "Arschloch" betitelst?


 
Und deine Ex zeigt dich an ...
Und der Staatsanwalt braucht gerade eben noch seinen letzten Strich unter der Rubrik "Beleidigungen" für seine monatliche Statistik und heute ist der 31. ...

Und "im Namen des Volkes" bestraft man dich...

Sagt mal, was ist denn das für ein hohles Volk?


 
Oder ... träumst du etwa davon, dass einer von der Justiz sich interessiert, WARUM du getan hast, was du getan hast?

Also bitte! Die Steuergelder reichen nun wirklich nicht, um bei solchen Kinkerlitzchen auch noch zu überprüfen, wie hoch dein Blutdruck ist, weil du keinen hoch kriegst.

Du kommst nun auf den Gedanken, dass es bei der Sache also gar nicht um dich, um die Klärung der Auseinandersetzung oder um die Gerechtigkeit an sich geht?
Wie kommst du denn darauf...?

Wie dem auch sei... ALLE Taten haben einen Grund und nur du kannst für dich selbst wissen, wie schwerwiegend der Grund für dich ist, so dass auch nur du selbst wissen kannst, wie schwerwiegend deine Reaktion ausfallen muss, um die Dinge für dich wieder auszugleichen.

Dem gegenüber stehen oft eine oder mehrere weitere Personen, die wiederum als Beteiligte allein für sich selbst entscheiden können, wie schwer sie von deiner Tat betroffen sind und wie schwer ihre Reaktion gegen dich ausfallen muss, um die Dinge für sich wieder auszugleichen.

Eigentlich ist es doch dieser Ausgleich, der wichtig ist, der geschaffen werden soll, damit keine Unstimmigkeiten herrschen und emotionaler Friede ein produktives (gemeinsames) Fortkommen gewährleisten möge.

Zu diesem Zweck bedient man sich ... ja, man bedient sich tatsächlich dafür der Gesetze. Man gibt zumindest diesen Grund dafür an...
Warum eigentlich?

Wer kam denn je auf die Idee, irgendwelche Gesetze als Spielregeln für MEINE und MEINES GEGNERS PERSÖNLICHE Streitereien aufzustellen? Das ist doch nun wirklich ein Ding zwischen mir und meinem Gegner!
Was haben sich denn Dritte in unseren Streit einzumischen?

Eine sich einmischende Institution, die unserem Streit einfach ihre Norm überstülpt, wird weder mich noch meinen Gegner emotional zufriedenstellen und gleichenfalls verhindert, dass sich das Taugliche im Streit bewähren kann und das Untaugliche versagt.

Jeder Mensch hat sein eigenes Recht und nur in der Auseinandersetzung mit seinem Gegner und dessen Recht kann sich zwischen beiden ein wirklich objektives Recht herauskristallisieren, das nur hier in diesem einen individuellen Fall seine Gültigkeit hat. So ungleich wie jede einzelne Situation des Lebens und des Zusammenlebens ist, so ungleich ist auch, was diesbezüglich Recht ist.

Deswegen sollte hier gefördert werden, konstruktives Streiten zu erlernen, statt dass der Streit generell (ab einem gewissen Grad) einfach künstlich und mit Gewalt unterdrückt wird.

Gesetze und Normen dienen dem Motto: Nur nicht wirklich leben!


Ich zitiere geltende Gesetze aus früheren Zeiten wie folgt:

Aus der Seite forum historiae iuris, Codex Ur-Nammu, etwa 2050-2030 v.u.Z.:
§ 4. Ehebruch einer Frau. Wenn die Ehefrau eines Mannes durch ihre Reize einen anderen verführt und mit ihm geschlafen hat, wird man die Frau töten, der Mann aber wird freigelassen.

Vgl. weiter Codex Hammurabi, § 129 (Hammurabi, 1728-1686 v.u.Z.):

Wenn die Ehefrau eines Mannes mit einem anderen Manne ergriffen worden ist, werden beide gebunden ins Wasser geworfen. Wenn aber der (betrogene) Ehemann seine Frau am Leben lässt (sie begnadigt), wird auch der König seinen Sklaven am Leben lassen (der König als oberster Richter wird, ebenso wie der Betrogene seine Frau, auch den Ehebrecher begnadigen.) "Sklave des Königs" bedeutet, dass aus der Sicht des Königs sämtliche Bürger, auch die Angehörigen des obersten Standes, seine Sklaven sind.

Aus der Seite forum historiae iuris, Sonderfälle der Regelungen des Blutgeldes und des Ehrenpreises bei den Kelten:
(...) bean doberar freithach ocus leicter ar bein, bean doguidtar caemda co mbi ferr lais feis la gillib mana be deithbir do, (...)

(...); a woman who is sent back and repudiated for another; a woman who is cheated of bedrites, so that her husband prefers to lie with servant-boys when it was not necessary for him; (...)

Eine Frau, deren Mann es vorzog, sich mit jungen Männern sexuell zu vergnügen, konnte für diese Verletzung ihrer Ehre ein Entgelt verlangen. Die dazugehörige Glosse verweist auf die Buße, die der Mann zu zahlen hatte, der es vermied, bei seiner Frau zu liegen. Offensichtlich gab es dafür eine konkrete Bestimmung, nach der die Höhe einer solchen Buße bemessen wurde. Leider ist diese Bestimmung nicht überliefert.


 

Aus der Constitutio criminalis Bambergensis von 1507 in Art. 141 und der Constitutio criminalis Carolina von 1533 in Art. 116:
So eyn Mensch mit einem vihe, man mit man, weib mit weib unkeusch treyben, die haben auch das leben verwürckt und man soll sie der gemeynen gewohnheit nach mit dem feur von leben zum tod richten.

Auszug aus der Sittenstrafordnung für Dirnen des Heidelberger Kurfürsten Ott-Heinrich des Jahres 1532
...Sojenige aber, dies (Sex) da tan haben für Löhnung und sich gemacht haben ein lüstig und gar faul Leben, soll man zum Hofe vom Fängnis verbringen und dorten vor aller Leut und Insass zur Schanden und Abschrecknis lassen ihre Kleider vollends ausziehen, sie sodann in den Stock spannen. Dann soll der Meister die Karbatschen nehmen und ihr ein halbhundert Schläg verabreichen, so ein jeder recht knallet... der Profoß ist anzuhalten, ihr scharff umb die Lenden zu peitschen und sie auch an den Brüst zwicken machen, dass die Teibelstrieb ihr vergehen...

Auszug aus der 'Carolina', der 'Peinlichen Gerichtsordnung' Karls V. von 1532 wie genau die Todesstrafe durch "Ausweiden" vor sich zu gehen hat:
Es wird dem Delinquenten von des Scharfrichters Knechten erstlich mit einem großen, dazu bereiteten Messer ... die Brust gleich herunter von vorn aufgeschnitten, die Rippen herumgebrochen und herumgelegt, sodann das Eingeweide samt dem Herzen, Lunge und Leber, auch alles, was im Leibe ist, herausgenommen und in die Erde verscharret, anbei wohl dem armen Sünder vorhero aufs Maul geschmissen. Nach diesem wird derselbe auf einem Tisch, Bank oder Klotz gelegt, und ihm mit einem besonderem Beil erslich der Kopf abgehauen, nach diesem aber der Leib durch sohanes Beil in vier Teile zerhauen, welche sämtlich, neben dem Kopfe ... an den Straßen aufgenagelt werden.

 
Und aus jüngerer, aber bez. Grausamkeit keinsfalls besserer Zeit:

Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
Vom 15. September 1935
Durchdrungen von der Erkenntnis, dass die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1
(1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
(2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.

§ 2
Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.
(usw.)

Und nun ein Gesetz direkt vom lieben Gott:

Wenn ein Sohn so widerspenstig ist, dass er sich nicht einmal still-prügeln lässt, dann sollen die Eltern ihr eigenes Kind anzeigen, damit die Todesstrafe über ihren Sohn vollzogen wird!

aus dem 2. Buch Mose, Kapitel 20
18 Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen, 19 so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes, 20 und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht; er ist ein Schlemmer und ein Säufer! 21 Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet.

Darum glaube an kein Gesetz, egal von welcher Autorität es auch stammt, und entscheide immer selbst, was du tust!

(Alfred Schütze:)
Es [das Böse] tritt als Unrecht oder Übel anonym in einem zwischenmenschlichen Bereich auf, in dem niemand unmittelbar verantwortlich oder zuständig zu sein scheint. Man gerät z.B. zwischen die Mühlsteine bürokratischer oder polizeilicher Einrichtung, ohne dass jemand namhaft gemacht werden könnte für das Unmenschliche, das damit verbunden sein kann.


Im Eifer für Gerechtigkeit, Gesetz und Obrigkeit wurden oft wesentlich größere Verbrechen gegen alle Menschlichkeit begangen, als es die offiziell als Verbrecher geltenden Menschen je taten.

Es mag ein Gesetz erfunden worden sein, um möglichst schnell und ohne großen Aufwand Konflikte einzudämmen, damit Ruhe herrscht in der sozialen Gruppe ... weil keiner sich die Mühe machen wollte, sich mit DIR auseinander zu setzen. Aber du selbst solltest dir diese Mühe wert sein.

Der Mensch ist etwas Lebendiges und im Wachstum, Werden und Wirken realisiert er sich als das Lebewesen, das er ist. Dieses Lebewesen durch vorgeschriebene Gesetze in eine bestimmte Norm zu zwängen ist Gewalt gegen die Natur dieses Lebewesens, es wirkt gegen das Leben. Es erstickt die natürliche Humanität und mutiert zu künstlichem Wesen, welches nur selten besser ist als sein natürliches Gegenstück.

Das Gesetz soll dem stumpfen, trägen, lebensscheuen Menschen ein Werkzeug sein für ein vernünftiges Zusammenleben. Damit fördert es aber lediglich Stumpfheit, Trägheit und Lebensangst und füttert sich nur selbst, nämlich mit Menschen und Schicksalen.

 
Die bessere Methode für Humanität, Menschlichkeit und Gerechtigkeit - ja überhaupt fürs Menschsein - wäre daher, die Trägheit, Stumpfheit und Geistlosigkeit abzulegen und etwas Mut zum Leben aufzubringen.

Tue was du willst!


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