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Seite geändert am: 06.01.2003

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                                    DU ARSCHLOCH! *
 

*) Anzeigen wegen Teilaussagen, die aus dem Kontext zusammenhanglos herausgerissen wurden, werden nicht akzeptiert! ;-)

So.
Nun kannst du mich anzeigen.
Ich habe dich immerhin "Arschloch" genannt.

Wenn du mich nun anzeigst, wird man mich bestrafen, es sei denn, der zuständige Staatsanwalt hat bereits die "bestraft"-Strichlein in der Statistik für dieses Monat schon voll.
Ansonsten erfüllt meine Tat den Tatbestand der Beleidigung und steht nach dem geltenden Gesetz unter Strafe.

Aber fühlst du dich auch wirklich beleidigt?
Bist du gekränkt?
Konnte ich dich wirklich damit demütigen?

Fühlst du dich nicht 100 x mehr beleidigt, wenn deine Ex bei all euren Bekannten zur allgemeinen Belustigung behauptet, deine Leistungen im Bett wären unterstes Minimum, dein Chef, mit dem sie dich während eurer Beziehung betrogen hat, sei x mal besser als du, deine sexuelle Kreativität sei zum Einschlafen und deine körperliche Konstitution könnte womöglich eine Pigmäin zufriedenstellen, aber nicht eine erwachsene, normal gebaute Frau...? ...zumal das vielleicht auch noch stimmt?

Würdest du deine Ex anzeigen?
Wenn du sie anzeigtest, hättest du wirklich Chancen auf eine Genugtuung bez. deines gekränkten Stolzes? Wohl eher nicht...?
Könnte es sein, dass du dich unter Umständen angesichts solcher Gemeinheiten derart aufregst, dass du deine Ex deswegen vor Zeugen mit "Arschloch" betitelst?

 
Und deine Ex zeigt dich an ...
Und der Staatsanwalt braucht gerade eben noch seinen letzten Strich unter der Rubrik "Beleidigungen" für seine monatliche Statistik und heute ist der 31. ...

Und "im Namen des Volkes" bestraft man dich... sagt mal, was ist denn das für ein hohles Volk? Also ICH bin doch hoffentlich nicht auch zu diesem Volk dazugerechnet? Nein, nicht in "meinem Namen"! Und sei mein Teil an diesem Namen noch so klein...

 
Oder ... träumst du etwa davon, dass einer von der Justiz sich interessiert, WARUM du getan hast, was du getan hast?
Du kleiner, mieser Wicht!
Du bist ein Bagatellfall!
Die Steuergelder reichen nun wirklich nicht, um bei solchen Kinkerlitzchen auch noch zu überprüfen, wie hoch dein Blutdruck ist, weil du keinen hoch kriegst und ob deine Zurechnungsfähigkeit in dem Fall noch ausreicht, die Beherrschung zu bewahren...

Du kommst nun auf den Gedanken, dass es bei der Sache also gar nicht um dich oder um die Gerechtigkeit an sich geht? Wie kommst du nur darauf...? ;->

Wie dem auch sei... ALLE Taten haben einen Grund und nur du kannst für dich selbst wissen, wie schwerwiegend der Grund für dich ist, so dass auch nur du selbst wissen kannst, wie schwerwiegend deine Reaktion ausfallen muss, um die Dinge für dich wieder auszugleichen.

Dem gegenüber stehen oft eine oder mehrere weitere Personen, die wiederum als Beteiligte allein für sich selbst entscheiden können, wie schwer sie von deiner Tat betroffen sind und wie schwer ihre Reaktion gegen dich ausfallen muss, um die Dinge für sich wieder auszugleichen.

Und eigentlich ist es doch dieser Ausgleich, der wichtig ist, der geschaffen werden soll, damit keine Unstimmigkeiten herrschen und emotionaler Friede ein produktives (gemeinsames) Fortkommen gewährleisten möge.

Zu diesem Zweck bedient man sich ... ja, man bedient sich tatsächlich dafür der Gesetze. Man gibt zumindest diesen Grund dafür an...
Warum eigentlich?
Wer kam denn je auf die Idee, irgendwelche Gesetze als Spielregeln für MEINE und MEINES GEGNERS PERSÖNLICHE Streitereien aufzustellen? Das ist doch nun wirklich ein Ding zwischen mir und meinem Gegner!
Was haben sich denn Dritte in unseren Streit einzumischen?
Wenn mir der Streit zu deftig oder gefährlich wird, muss ich das Feld räumen - umgekehrt: mein Gegner genauso - deswegen ist "der Streit" in die Welt gesetzt und er selektiert ganz sinnvoll denjenigen, der sich und seine Angelegenheit behaupten kann von demjenigen, der seine Angelegenheit nicht durchsetzen kann, weil er oder seine Angelegenheit nicht gut genug ist, um die Oberhand zu gewinnen.

Eine sich einmischende Institution, die unserem Streit einfach ihre Norm überstülpt, wird weder mich noch meinen Gegner emotional zufriedenstellen und gleichenfalls verhindert, dass sich das Taugliche im Streit bewähren kann und das Untaugliche versagt.

Und ich finde, man muss das nun wirklich mir und meinem Gegner überlassen, inwieweit wir uns gegenseitig beleidigen, inwieweit wir die Beleidigungen des anderen zugunsten unserer Sache ertragen wollen, weil es uns diese wert ist, oder inwieweit sie es uns sogar wert ist, zu deftigeren Arten der Streiterei zu greifen wie beispielsweise Körperverletzung, inwieweit man sich für seine Sache schlägt oder schlagen lässt. Jeder Mensch hat sein eigenes Recht und nur in der Auseinandersetzung mit seinem Gegner und dessen Recht kann sich zwischen beiden ein wirklich objektives Recht herauskristallisieren, das nur hier in diesem einen individuellen Fall seine Gültigkeit hat. So ungleich wie jede einzelne Situation des Lebens und des Zusammenlebens ist, so ungleich ist auch, was diesbezüglich Recht ist.

Und ich bin auch der Meinung, wenn sich nicht in einem angemessenen Spielraum einer der Kontrahenten durchsetzen kann, so dass sich beide bis zur gegenseitigen Zerstörung bekämpfen, dann sollen sie ruhig miteinander untergehen, denn es sind Charaktere, die nicht fähig sind, ihre Konflikte auf gesunde und produktive Art auszutragen.

Deswegen sollte hier gefördert werden, konstruktives Streiten zu erlernen, statt dass der Streit generell (ab einem gewissen Grad) einfach künstlich und mit Gewalt unterdrückt wird.

Aber wieder dient hier das Gesetz lieber dem Motto: Nur nicht wirklich leben!


Ich zitiere geltende Gesetze aus früheren Zeiten wie folgt:

Aus der Seite forum historiae iuris

Codex Ur-Nammu, etwa 2050-2030 v.u.Z.:

§ 4. Ehebruch einer Frau. Wenn die Ehefrau eines Mannes durch ihre Reize einen anderen verführt und mit ihm geschlafen hat, wird man die Frau töten, der Mann aber wird freigelassen.

Vgl. weiter Codex Hammurabi, § 129 (Hammurabi, 1728-1686 v.u.Z.):

Wenn die Ehefrau eines Mannes mit einem anderen Manne ergriffen worden ist, werden beide gebunden ins Wasser geworfen. Wenn aber der (betrogene) Ehemann seine Frau am Leben läßt (sie begnadigt), wird auch der König seinen Sklaven am Leben lassen (der König als oberster Richter wird, ebenso wie der Betrogene seine Frau, auch den Ehebrecher begnadigen.) "Sklave des Königs" bedeutet, daß aus der Sicht des Königs sämtliche Bürger, auch die Angehörigen des obersten Standes, seine Sklaven sind.

Aus der Seite forum historiae iuris, Sonderfälle der Regelungen des Blutgeldes und des Ehrenpreises bei den Kelten:
(...) bean doberar freithach ocus leicter ar bein, bean doguidtar caemda co mbi ferr lais feis la gillib mana be deithbir do, (...)

(...); a woman who is sent back and repudiated for another; a woman who is cheated of bedrites, so that her husband prefers to lie with servant-boys when it was not necessary for him; (...)

Eine Frau, deren Mann es vorzog, sich mit jungen Männern sexuell zu vergnügen, konnte für diese Verletzung ihrer Ehre ein Entgelt verlangen. Die dazugehörige Glosse verweist auf die Buße, die der Mann zu zahlen hatte, der es vermied, bei seiner Frau zu liegen. Offensichtlich gab es dafür eine konkrete Bestimmung, nach der die Höhe einer solchen Buße bemessen wurde. Leider ist diese Bestimmung nicht überliefert.


 
Siehe auch weitere Gesetzessammlungen

Aus der Constitutio criminalis Bambergensis von 1507 in Art. 141 und der Constitutio criminalis Carolina von 1533 in Art. 116:
So eyn Mensch mit einem vihe, man mit man, weib mit weib unkeusch treyben, die haben auch das leben verwürckt und man soll sie der gemeynen gewohnheit nach mit dem feur von leben zum tod richten.

Aus der Seite Amanita: Auszug aus der Sittenstrafordnung für Dirnen des Heidelberger Kurfürsten Ott-Heinrich des Jahres 1532
...Sojenige aber, dies (Sex) da tan haben für Löhnung und sich gemacht haben ein lüstig und gar faul Leben, soll man zum Hofe vom Fängnis verbringen und dorten vor aller Leut und Insass zur Schanden und Abschrecknis lassen ihre Kleider vollends ausziehen, sie sodann in den Stock spannen. Dann soll der Meister die Karbatschen nehmen und ihr ein halbhundert Schläg verabreichen, so ein jeder recht knallet... der Profoß ist anzuhalten, ihr scharff umb die Lenden zu peitschen und sie auch an den Brüst zwicken machen, daß die Teibelstrieb ihr vergehen...

Auszug aus der 'Carolina', der 'Peinlichen Gerichtsordnung' Karls V. von 1532 wie genau die Todesstrafe durch "Ausweiden" vor sich zu gehen hat:
Es wird dem Delinquenten von des Scharfrichters Knechten erstlich mit einem großen, dazu bereiteten Messer ... die Brust gleich herunter von vorn aufgeschnitten, die Rippen herumgebrochen und herumgelegt, sodann das Eingeweide samt dem Herzen, Lunge und Leber, auch alles, was im Leibe ist, herausgenommen und in die Erde verscharret, anbei wohl dem armen Sünder vorhero aufs Maul geschmissen. Nach diesem wird derselbe auf einem Tisch, Bank oder Klotz gelegt, und ihm mit einem besonderem Beil erslich der Kopf abgehauen, nach diesem aber der Leib durch sohanes Beil in vier Teile zerhauen, welche sämtlich, neben dem Kopfe ... an den Straßen aufgenagelt werden.

 
Und aus jüngerer, aber bez. Grausamkeit keinsfalls besserer Zeit:

Aus der Seite Justiz und Nationalsozialismus:
Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre
Vom 15. September 1935

Durchdrungen von der Erkenntnis, daß die Reinheit des deutschen Blutes die Voraussetzung für den Fortbestand des Deutschen Volkes ist, und beseelt von dem unbeugsamen Willen, die Deutsche Nation für alle Zukunft zu sichern, hat der Reichstag einstimmig das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1
(1) Eheschließungen zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes sind verboten. Trotzdem geschlossene Ehen sind nichtig, auch wenn sie zur Umgehung dieses Gesetzes im Ausland geschlossen sind.
(2) Die Nichtigkeitsklage kann nur der Staatsanwalt erheben.

§ 2
Außerehelicher Verkehr zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes ist verboten.
(usw.)

Und völlig angewidert kann ich unter all diese Zitate nur noch schreiben: Wer solche Gesetze eingehalten hat, ihnen zum Vollzug verholfen hat, sie irgendwie unterstützt hat, der war ein dreckiges, brutales Schwein, bestenfalls ein feiges dreckiges, brutales Schwein!
Zum Glück gab es damals doch noch Leute, die wider den Vorgaben der Obrigkeit ihr eigenes Gewissen bemühten und genügend Selbstbewusstsein sowie Courage hatten, staatliches Unrecht als solches zu erkennen, nämlich die Weiße Rose.

Auch die heutige Justiz ist in vielen Punkten ebenfalls nur noch als eine Riesen-Schweinerei zu betrachten - spätestens spätere Generationen werden mir zustimmen - die der Menschlichkeit höhnt, die Psyche gezielt zerstört, Leid verbreitet, grausam trifft und auch einzig dazu da ist, zu treffen, weil die Menschen nicht gewillt sind, spezielle Lösungen für gesellschaftliche Unstimmigkeiten zu finden. Das bereitet zu viel Mühe und kostet zu viel Geld. Sündenböcke sind billiger. Dass dabei Menschen kaputtgehen, gezielt (psychisch) krank gemacht werden, absichtlich gequält werden (und zwar nicht von Verbrechern, sondern von solchen, die sich als "die Guten" darstellen) ... interessiert keinen der Vollstrecker: "Solche Menschen haben es verdient, sie sind ja etwas Minderwertiges (konkret: kriminell), denn sie haben sich einer Gesetzeswidrigkeit schuldig gemacht...". Und damit fällt bei vielen die Hürde der Menschlichkeit und sie können endlich drauflostreten!

(Alfred Schütze:)
Es [das Böse] tritt als Unrecht oder Übel anonym in einem zwischenmenschlichen Bereich auf, in dem niemand unmittelbar verantwortlich oder zuständig zu sein scheint. Man gerät z.B. zwischen die Mühlsteine bürokratischer oder polizeilicher Einrichtung, ohne dass jemand namhaft gemacht werden könnte für das Unmenschliche, das damit verbunden sein kann.


Es mag wohl einst - vor langer, langer Zeit - "das Gesetz" erfunden worden sein, um Ungerechtigkeiten im Rahmen zu halten und vor Grausamkeiten und vor Zerstörung zu schützen, um Gleichheit zwischen den Menschen herzustellen und Disharmonie einzugrenzen. Es wurden gewisse Normen aufgestellt, um das auszugrenzen, was dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden widersprach.

Alsbald nahm man zwangsläufig der offiziellen Gerechtigkeit zuliebe diverse Ungerechtigkeiten in Kauf, die man einfach nicht als solche beachtete. Die Gemüter stumpften mit der Zeit in dieser Hinsicht ab: Wie an den alten Gesetzen zu sehen ist, verursachte die offizielle Gerechtigkeit weitaus mehr Schaden, Schmerz, Verbrechen als die Ungerechtigkeit, gegen die sie vorzugehen vorgab. Im Eifer für Gerechtigkeit, Gesetz und Obrigkeit wurden meist wesentlich größere Verbrechen gegen alle Menschlichkeit begangen, als es die offiziell als Verbrecher geltenden Menschen je taten.

Und wie zu allen Zeiten pflegt man auch heute über die herrschenden Gesetze nicht weiters nachzudenken, nimmt die Bezeichnung "Verbrecher" als Ausrede, bestimmten Leuten ganz bewusst und absichtlich Leid zuzufügen bzw. deren Leid als "völlig ok" zu achten, des Einzelnen Leidensgeschichte nicht wissen zu wollen (nicht dass es das eigene Gewissen vielleicht doch noch unangenehm berühren könnte) und besitzt dieselbe alte, grausame Dummheit, "im Namen des Volkes" Dinge zu begehen bzw. zu billigen, die erst in kommenden Zeiten als offizielle Verbrechen gelten werden - es aber HEUTE bereits schon SIND.

Sich dann schämen zu müssen, könnte man jetzt schon vermeiden!

Wenn jeder human und natürlich empfindende Mensch daher sein eigenes Gerechtigkeitsempfinden über jegliches Gesetz und Dogma stellt und sich ins Bewusstsein ruft, dass "Gesetz" nicht gleich "Recht" bedeutet, wäre dem Sinn und Zweck der Gerechtigkeit, nämlich der Menschlichkeit und Humanität wohl weitaus mehr gedient!

Der Mensch ist etwas Lebendiges und im Wachstum, Werden und Wirken realisiert er sich als das Lebewesen, das er ist. Dieses Lebewesen durch vorgeschriebene Gesetze in eine bestimmte Norm zu zwängen ist Gewalt gegen die Natur, es wirkt gegen das Leben. Es erstickt die natürliche Humanität und mutiert zu künstlichem Wesen, welches nur selten besser ist als sein natürliches Gegenstück.

Das Gesetz soll dem stumpfen, trägen, lebensscheuen Menschen ein Werkzeug sein für ein vernünftiges Zusammenleben. Damit fördert es aber lediglich Stumpfheit, Trägheit und Lebensangst und füttert sich nur selbst, nämlich mit Menschen und Schicksalen.

 
Die bessere Methode für Humanität, Menschlichkeit und Gerechtigkeit - ja überhaupt fürs Menschsein - wäre daher, die Trägheit, Stumpfheit und Geistlosigkeit abzulegen und etwas Mut zum Leben aufzubringen.

Tue was du willst!



Erstveröffentlichung: 08.02.2001

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