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Die Frau G. war mir im Juli 2002 einen Betrag von 296 Euro schuldig. Weil die Frau G. eine recht gewissenhafte, ältere Frau ist, wollte ich sie nicht schockieren und schrieb eine ganz vorsichtige Mahnung, als sie zum vereinbarten Termin nicht zahlte: "Vermutlich haben Sie es übersehen und überweisen Sie doch nun bitte in den nächsten Tagen...". Nachdem 14 Tage später noch immer keine Zahlung oder Kommentar von Frau G.s Seite zu registrieren war, formulierte ich meine Mahnung schon etwas grober. Bei der 3. Mahnung drohte ich schließlich mit der Abgabe des Mahnverfahrens an einen Anwalt.

Mein Anwalt schrieb drauf noch eine Mahnung an Frau G. und verlangte von mir dafür Anwaltskosten in Höhe von 25,01 Euro. Diese würde ich natürlich an Frau G. weiter verrechnen. Nachdem auch die anwaltliche Mahnung erfolglos verlief, beantragte ich einen Mahnbescheid. Auch auf den Mahnbescheid ging kein einziger müder Cent auf meinem Konto ein, im Gegenteil: ich musste 12,50 Euro für den Mahnbescheid zahlen.

Ich beantragte schließlich ein Zwangsvollstreckungsverfahren und schickte den Gerichtsvollzieher zu Frau G. Dieser besuchte die ältere Dame zweimal, ohne dass diese die Tür aufmachte, fand bei einem 3. Mal keine pfändbaren Gegenstände vor und schickte mir dafür eine Rechnung über 49 Euro Vollstreckungskosten. Derweil beantragte ich die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (Offenbarungseid). Ach, ich weiß gar nicht mehr, was DAS wieder kostete; allemal streckte ich die Gebühren natürlich vor.

Da die Frau G. zum Termin der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung unentschuldigt nicht erschien, beantragte ich einen Haftbefehl. Mit der Polizei wurde Frau G. nun in Gewahrsam genommen und nach 20 Minuten Haft wieder entlassen, nachdem sie ihren Offenbarungseid unterschrieben hatte. Nun bekam ich einen Vollstreckungsbescheid, der mich die nächsten 30 Jahre (bis dort hin ist die ja längst gestorben!) ermächtigt, mittlerweile 515,68 Euro (Hauptschuld plus aufgelaufener Gerichts-, Vollstreckungs- und Anwaltskosten sowie Zinsen und pipapo) von der Frau G. zu kassieren, sobald diese einen Cent zu viel in der Hosentasche hat.

Ich hatte diesen Betrag ehrlich gesagt abgehakt und in meiner Buchhaltung längst abgeschrieben.

Zu meiner großen Überraschung ging tatsächlich vor zwei Wochen (September 2003) die Hauptschuld in Höhe von 296 Euro auf meinem Konto ein und es stand dabei "Betrag vom Juli 2002". Ich wagte nun mein Glück und schrieb einen Brief an Frau G., in dem ich mich herzlich für die Zahlung bedankte. Sollte die Frau G. nun noch die aufgelaufenen Mahn- und Gerichtskosten auf Raten zahlen wollen, so sollte sie auf mich zukommen, schrieb ich noch. Ich erhielt folgende Antwort:

Habe Ihr Schreiben erhalten. Sie brauchen sich doch nicht bedanken für die Nachzahlung, es war ja meine Pflicht, ich habe zu danken für Ihre Geduld! Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, aber ich habe Verbindung mit der Rechtsberatung. Ich muss die Anwaltskosten nicht bezahlen, das war ja Ihre Angelegenheit einen Anwalt zu beauftragen! Dennoch bedanke ich mich für Ihre Großzügigkeit! Werde versuchen, es abzubezahlen! Obwohl mir gesagt wurde, ich muss das nicht, aber Sie brauchen auch Ihr Geld!

Was??? Jetzt steh ich noch da als der Almosenempfänger, der aus Frau G.'s Gnädigkeit die Mahnkosten kulanzhalber erstattet bekommt, weil ich "die ja auch brauche"?! Na da geht mir ja die Hutschnur hoch, hörst! Wenn ich einklagen könnte, dass Frau G. mir ihre Schuld und mein Recht zugestehen muss - ich würd das tun! Aber die alkohol-demente Alte begreift das ja in diesem Leben eh nicht mehr...!

Stinkig kassiere ich nun mein Geld und gebe mich von ihrem Schutzengel namens "Debilität" geschlagen *sich ärger wie ein Rumpelstielzchen*. Das nächste Mal treib ich meine Außenstände mit dem Baseballschläger ein!



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